VERAX-CHECK
Business RulePEPPOL-EN16931-R020

Elektronische Adresse des Verkäufers fehlt

Info

Erklärung/Beschreibung
Die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) muss in der Rechnung angegeben werden.
Was bedeutet das?
Einsteiger
Der Rechnung fehlt die elektronische Adresse des Verkäufers. Diese Angabe wird benötigt, damit der Verkäufer im elektronischen Rechnungsverkehr eindeutig adressiert werden kann.
Fachkraft
BT-34 gehört zu den Verkäuferdaten (BG-4) und ist bei Peppol verpflichtend. Die Regel prüft ausschließlich das Vorhandensein der elektronischen Adresse. Das verwendete Identifikationsschema wird separat validiert.
Entwickler
Peppol BIS Billing 3.0: Kontext cac:AccountingSupplierParty/cac:Party, Test cbc:EndpointID, flag=fatal.

UBL: cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cbc:EndpointID.
CII in XRechnung: ram:SellerTradeParty/ram:URIUniversalCommunication/ram:URIID.

PEPPOL-EN16931-R020 prüft nur das Vorhandensein von BT-34. Der Scheme-Identifier ist nicht Gegenstand dieser Regel.
Tipp/Lösung
Tragen Sie die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) ein.
Prüfschritte
  • Bei UBL steht BT-34 in cbc:EndpointID
  • Bei CII steht BT-34 in ram:SellerTradeParty/ram:URIUniversalCommunication/ram:URIID
  • Die Adresse muss zum verwendeten Identifikationsschema passen
  • Den Scheme-Identifier separat auf Zulässigkeit prüfen
Stammdaten
IDPEPPOL-EN16931-R020
BezeichnungElektronische Adresse des Verkäufers fehlt
BereichVerkäufer
QuellePeppol BIS Billing 3.0 / XRechnung 3.0.2
BR-Gruppepeppol
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Profile

Gültig für Profile
XRechnung UBL CII
Hinweis
ZUGFeRD 2.x und Factur-X sind technisch identisch und nutzen dieselbe Datenstruktur (CII nach EN 16931).