Business RulePEPPOL-EN16931-R010
Elektronische Adresse des Käufers fehlt
Info
Erklärung/Beschreibung
Die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) muss in der Rechnung angegeben werden.
Was bedeutet das?
Einsteiger
Der Rechnung fehlt die elektronische Adresse des Käufers. Diese Angabe wird benötigt, damit der Käufer im elektronischen Rechnungsverkehr eindeutig adressiert werden kann.
Fachkraft
BT-49 gehört zu den Käuferdaten (BG-7) und ist bei Peppol verpflichtend. Die Regel prüft ausschließlich das Vorhandensein der elektronischen Adresse. Das verwendete Identifikationsschema wird separat validiert.
Entwickler
Peppol BIS Billing 3.0: Kontext cac:AccountingCustomerParty/cac:Party, Test cbc:EndpointID, flag=fatal.
UBL: cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cbc:EndpointID.
CII in XRechnung: ram:BuyerTradeParty/ram:URIUniversalCommunication/ram:URIID.
PEPPOL-EN16931-R010 prüft nur das Vorhandensein von BT-49. Der Scheme-Identifier ist nicht Gegenstand dieser Regel.
UBL: cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cbc:EndpointID.
CII in XRechnung: ram:BuyerTradeParty/ram:URIUniversalCommunication/ram:URIID.
PEPPOL-EN16931-R010 prüft nur das Vorhandensein von BT-49. Der Scheme-Identifier ist nicht Gegenstand dieser Regel.
Tipp/Lösung
Tragen Sie die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) ein.
Prüfschritte
- Bei UBL steht BT-49 in cbc:EndpointID
- Bei CII steht BT-49 in ram:BuyerTradeParty/ram:URIUniversalCommunication/ram:URIID
- Die Adresse muss zum verwendeten Identifikationsschema passen
- Den Scheme-Identifier separat auf Zulässigkeit prüfen
Stammdaten
IDPEPPOL-EN16931-R010
BezeichnungElektronische Adresse des Käufers fehlt
BereichKäufer
BG-GruppeBG-7 Käufer
QuellePeppol BIS Billing 3.0 / XRechnung 3.0.2
BR-Gruppepeppol
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Profile
Gültig für Profile
XRechnung UBL CII
Hinweis
ZUGFeRD 2.x und Factur-X sind technisch identisch und nutzen dieselbe Datenstruktur (CII nach EN 16931).