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Business RuleCII-SR-476

Mehrere eingebettete Anlagen (BT-125)

Info

Erklärung/Beschreibung
In den zusätzlichen Unterlagen ist mehr als ein Dokument eingebettet (BT-125). Über alle Unterlagen hinweg ist nur eines erlaubt.
Was bedeutet das?
Einsteiger
Ihre Rechnung enthält mehr als eine eingebettete Anlage. Die Prüfung lässt insgesamt nur eine zu. Betten Sie die wichtigste ein und verweisen Sie auf die übrigen, oder fassen Sie sie zu einer Datei zusammen.
Fachkraft
BT-125 (eingebettetes Dokument, BG-24). Achtung: gezählt wird über alle Unterlagen mit dem Kennzeichen 916 hinweg, nicht je Unterlage. Zwei eingebettete Dateien lösen die Regel aus. Das entspricht dem, was der Prüfer heute tut — ob es so gemeint ist, ist offen: der Zähler müsste nach fachlicher Lesart je Unterlage laufen. Bis das geklärt ist, beschreibt dieser Eintrag die Prüfrealität, nicht eine Vorgabe der EN 16931. Praktischer Nebeneffekt: eingebettete Dateien vergrößern das XML erheblich, weil sie Base64-kodiert darin stehen.
Entwickler
Kontext /rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeAgreement. Test: count(ram:AdditionalReferencedDocument[normalize-space(ram:TypeCode) = '916']/ram:AttachmentBinaryObject) <= 1. Der Zähler läuft über ALLE 916-Dokumente des Kopfes. Identisch mit der CEN-Fassung, dort ebenfalls flag=warning.
Tipp/Lösung
Betten Sie über alle zusätzlichen Unterlagen hinweg nur ein Dokument ein.
Prüfschritte
  • Der Zähler läuft über alle Unterlagen zusammen, nicht je Unterlage
  • Mehrere Dateien zu einer PDF zusammenfassen
  • Auf weitere Unterlagen per Verweis (BT-122) zeigen statt sie einzubetten
  • Eingebettete Dateien stehen Base64-kodiert im XML und vergrößern es stark
Stammdaten
IDCII-SR-476
BezeichnungMehrere eingebettete Anlagen (BT-125)
BereichAnhänge
QuelleEN 16931 / Factur-X 1.09.2 (ZUGFeRD 2.5.2)
BR-Gruppecii-syntax
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Profile

Gültig für Profile
ZUGFeRD / Factur-X EN16931 Extended
Hinweis
ZUGFeRD 2.x und Factur-X sind technisch identisch und nutzen dieselbe Datenstruktur (CII nach EN 16931).