Business RuleBR-FX-DE-2
Hauptleistungen müssen im XML-Teil stehen
Info
Erklärung/Beschreibung
Hauptleistungen müssen im strukturierten XML-Teil (Rechnungszeilen, BG-25) aufgeführt werden; nur Nebenleistungen dürfen in eingebetteten Belegen dargestellt werden.
Was bedeutet das?
Einsteiger
Die eigentlichen Leistungen der Rechnung müssen im maschinenlesbaren Teil stehen. Nur Zusatzbelege dürfen reine Anhänge sein.
Fachkraft
Hauptleistungen gehören in die Rechnungszeilen (BG-25) des XML. Nebenleistungen wie Lieferscheine dürfen als eingebettete Belege beigefügt werden.
Entwickler
Main services must appear as structured invoice lines (BG-25). Only secondary items may be carried as embedded attachments.
Tipp/Lösung
Hauptleistungen als XML-Rechnungszeilen deklarieren, nicht nur als PDF-/Datei-Anhang.
Prüfschritte
- Alle Hauptleistungen als strukturierte Rechnungszeilen (BG-25) erfassen.
- Nur Nebenleistungen (z. B. Lieferscheine) als eingebettete Belege beifügen.
- Wenn der Export blockiert: prüfen, ob XML-Positionen fehlen (häufigste Ursache).
Stammdaten
IDBR-FX-DE-2 (BR-FX-DE-02)
BezeichnungHauptleistungen müssen im XML-Teil stehen
BereichFactur-X
BG-GruppeBG-25 Rechnungsposition
QuelleZUGFeRD 2.5 (Factur-X 1.09), FNFE-MPE/FeRD, 10.06.2026
BR-Gruppefacturx
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Profile
Gültig für Profile
ZUGFeRD / Factur-X EN16931 Extended
Hinweis
ZUGFeRD 2.x und Factur-X sind technisch identisch und nutzen dieselbe Datenstruktur (CII nach EN 16931).