Business RuleBR-FX-DE-1
Leistungsbelege müssen in BG-24 (XML) stehen
Info
Erklärung/Beschreibung
Leistungsbelege (rechnungsbegründende Unterlagen) müssen strukturiert in BG-24 angegeben werden; eine reine Einbettung im PDF reicht nicht.
Was bedeutet das?
Einsteiger
Belege zur Rechnung (z. B. Nachweise) müssen im maschinenlesbaren Teil der Rechnung erfasst sein, nicht nur als Bild im PDF.
Fachkraft
Abrechnungsbegründende Unterlagen gehören in die XML-Gruppe BG-24 (referenziert oder eingebettet). Eine reine PDF-Beilage erfüllt die Anforderung nicht.
Entwickler
Supporting documents must be present as structured objects in BG-24 (AdditionalReferencedDocument). PDF-only embedding does not satisfy the rule.
Tipp/Lösung
Leistungsbelege strukturiert in BG-24 referenzieren oder einbetten, nicht nur ins PDF legen.
Prüfschritte
- Belege in BG-24 als strukturierte Datenobjekte referenzieren oder einbetten.
- Prüfen, ob das Buchhaltungs-/ERP-System die Unterlagen in den XML-Teil schreibt.
- Eine reine PDF-Einbettung nicht als ausreichend ansehen.
Stammdaten
IDBR-FX-DE-1 (BR-FX-DE-01)
BezeichnungLeistungsbelege müssen in BG-24 (XML) stehen
BereichFactur-X
QuelleZUGFeRD 2.5 (Factur-X 1.09), FNFE-MPE/FeRD, 10.06.2026
BR-Gruppefacturx
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Profile
Gültig für Profile
ZUGFeRD / Factur-X EN16931 Extended
Hinweis
ZUGFeRD 2.x und Factur-X sind technisch identisch und nutzen dieselbe Datenstruktur (CII nach EN 16931).