Business RuleBR-53
USt-Abrechnungswährung unvollständig
Info
Erklärung/Beschreibung
Wenn ein Währungscode für die Umsatzsteuerabrechnung (VAT accounting currency code) (BT-6) angegeben wird, muss auch der Umsatzsteuer-Gesamtbetrag in dieser Währung (Invoice total VAT amount in accounting currency) (BT-111) angegeben werden.
Was bedeutet das?
Einsteiger
Es wurde eine zweite Währung für die Steuer angegeben, aber die Steuerwerte in dieser Währung fehlen.
Fachkraft
Wenn BT-6 gesetzt ist, muss zwingend BT-111 befüllt werden, um die Steuer in dieser Währung darzustellen.
Entwickler
Validierung: BT-6 → BT-111 Pflicht. Ohne BT-111 ist die Abbildung der Steuer in der Accounting Currency unvollständig.
⚠️ Zusätzliche Steuerwährung
Wird eine separate Steuerwährung verwendet, müssen die Steuerbeträge vollständig in dieser Währung angegeben werden.
Tipp/Lösung
Wenn Sie eine Abrechnungswährung (BT-6) verwenden, geben Sie auch den entsprechenden Steuerbetrag in dieser Währung (BT-111) an.
Stammdaten
IDBR-53
BezeichnungUSt-Abrechnungswährung unvollständig
BereichSteuer
QuelleXRechnung 3.0.2
BR-Grupperules-integrity
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Profile
Gültig für Profile
XRechnung UBL CII
ZUGFeRD / Factur-X Extended
Hinweis
ZUGFeRD 2.x und Factur-X sind technisch identisch und nutzen dieselbe Datenstruktur (CII nach EN 16931).